BBD-Verfassungsvorschlag

Aus BBD Constitution
Wechseln zu: Navigation, Suche

Hier entsteht in Gemeinschaftsarbeit ein Verfassungsvorschlag für Südtirol. Er soll einerseits als allgemeine Diskussionsgrundlage dienen und andererseits verdeutlichen, wie man die BBD-Idee konkret umsetzen könnte. Da es sich bei den Mitarbeitern nicht um Verfassungsexperten handelt, ist geplant, den Entwurf zu einem späteren Zeitpunkt mit Juristen, aber auch anderen Fachleuten und Interessensgruppen zu besprechen und entsprechend anzupassen.

Es wird empfohlen, vor der Lektüre und/oder Bearbeitung des Verfassungsvorschlags die Hauptseite zu lesen. Für die Mitarbeit kann auch die Diskussionsseite nützlich sein.


Inhaltsverzeichnis

Präambel — Preambolo — Pream

Diese Verfassung...

Questa costituzione...

Chësta costituziun...



Hauptteil — Parte principale — Pert prinzipala

Allgemeine Bestimmungen — Disposizioni generali — Disposiziuns generals

  • ¹ Südtirol ist eine demokratische Republik innerhalb der Europäischen Union. ² Ihre Grundlage ist eine Willensgemeinschaft mit dem Zweck, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu verbessern.
  • ¹ Sie fördert den kulturellen, sozialen und wissenschaftlichen Fortschritt. ² Sie setzt sich für den Erhalt des natürlichen Lebensraums und eine nachhaltige Entwicklung ein. ³ Sie unterstützt die Sicherung des internationalen Friedens. [insp. CH]
  • Alle Staatsgewalt geht von den Bürgern aus. Sie wird im Rahmen der Verfassung in freier und geheimer Wahl und in den Formen der direkten Bürgerbeteiligung ausgeübt.
  • ¹ Der Landtag sowie die Parlamente von Bezirken und Gemeinden üben die Gesetzgebungsbefugnis aus. ² Die Landesregierung sowie die Regierungen von Bezirken und Gemeinden üben die vollziehende Gewalt aus. ³ Unabhängige Gerichte üben die Rechtsprechung aus.
  • Der Sitz des Landtags, des Landeshauptmanns und der Landesregierung werden vom Landtag festgelegt.
  • Die Aufteilung der Aufgaben zwischen Staat, Bezirken und Gemeinden erfolgt gemäß den Grundsätzen der Subsidiarität.
  • ¹ Il Sudtirolo si costituisce come Repubblica democratica in seno all'Unione Europea. ² La sua base è una comunità volontaria con il fine di aumentare la coesione sociale.


Die Grundrechte — Dei diritti fondamentali — Dërc fondamentals

  • Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. [DE]
  • ¹ Jeder hat ab dem Zeitpunkt der Geburt das Recht auf Leben sowie auf körperliche und seelische Unversehrtheit. ² Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seines Aussehens, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner sexuellen Orientierung, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. [insp. DE]
  • Der Staat garantiert die Religions- und Glaubensfreiheit, die Gleichheit der Religionen und das Recht auf ihre Ausübung. Staat und Religion sind voneinander unabhängig.
  • Der Staat fördert die Chancengleichheit der Geschlechter.
  • Innerhalb des Staatsgebiets herrscht Freizügigkeit.
  • Verwirklichung der Grundrechte: ¹ Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen. ² Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen. ³ Die Behörden sorgen dafür, dass die Grundrechte, soweit sie sich dazu eignen, auch unter Privaten wirksam werden. [CH]
  • Einschränkungen von Grundrechten: ¹ Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr. ² Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein. ³ Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein. ⁴ Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar. [CH]
  • Ognuno ha diritto ad un lavoro che, equamente retribuito e commensurato alle capacità del singolo, conferisca dignità e sicurezza materiale alla sua esistenza e contribuisca al benessere della comunità. [insp. IT, Art. 4]

Die Bürgerrechte — Dei diritti civili — Dërc di zitadins

  • ¹ Staatsbürger sind alle, die das Bürgerrecht einer Südtiroler Gemeinde haben. ² Voraussetzung ist der legale Aufenthalt in der Europäischen Union.
  • ¹ È cittadino dello stato chiunque abbia attinenza in un Comune del Sudtirolo. ² Il soggiorno legale nell'Unione Europea ne è un requisito.
  • ¹ Zitadins dl stat ie düc chi che a l dret de zitadin de n Chemun de Südtirol. ² La sojornanza legala tla Uniun Europeica ie na condiziun.



Die politischen Rechte — Dei diritti politici — Dërc politics

  • ¹ Die politischen Rechte stehen allen Bürgerinnen und Bürgern zu, die das 18. Altersjahr vollendet haben. Alle haben die gleichen politischen Rechte und Pflichten. ² Sie können an den Landtags-, Bezirksrats- und Gemeindewahlen teilnehmen, an den Abstimmungen teilnehmen sowie Volksinitiativen und Referenden ergreifen und unterzeichnen. ³ Bezirken und Gemeinden steht es frei, das Mindestalter für die Ausübung politischer Rechte auf der jeweiligen Zuständigkeitsebene um bis zu vier Altersjahre zu senken. [insp. CH]
  • Die politischen Parteien wirken an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes mit. [CH]
  • ¹ Jeder stimmberechtigte Bürger hat die Möglichkeit, durch Volksbegehren und Volksabstimmungen direkt an der Gesetzgebung teilzunehmen. ² Volksbegehren und Volksabstimmungen auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene können Belange zum Gegenstand haben, die in den jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallen. ³ Die Rechtsprechung ist nicht Gegenstand direkter Bürgerbeteiligung.
  • Bei Volksabstimmungen und Referenden, die im weitesten Sinne die Sprachrechte betreffen, ist mindestens ein Zustimmungsquorum in Höhe der größten Sprachgemeinschaft erforderlich.

Staat, Bezirke und Gemeinden

Territoriale Gliederung

  • ¹ Das Staatsgebiet setzt sich aus den Bezirken Bozen, Burggrafenamt, Eisacktal, Ladinia, Pustertal, Salten-Schlern, Unterland-Überetsch und Vinschgau zusammen, deren Souveränität nur durch die Verfassung eingeschränkt ist.


Zuständigkeiten — Competenze — Competenzes

  • Die Zuständigkeiten des Staates sind:
  • Die Zuständigkeiten der Bezirke sind:
  • Die Gemeinden üben alle Rechte aus, die nicht ausdrücklich den Bezirken und dem Staat übertragen sind.
  • ¹ Staat, Bezirke und Gemeinden können sich im Einvernehmen Zuständigkeiten delegieren. ² Delegierte Zuständigkeiten können jederzeit zurückgenommen werden.
  • Les competenzes dl stat ie:
  • Les competenzes dles comunités ie:

Gebietsänderungen

  • ¹ Der Zusammenschluss von zwei oder mehreren aneinander angrenzenden Bezirken ist zulässig. Er bedarf der Bestätigung durch die betroffene Bevölkerung und muss in jedem der Ausgangsbezirke die Mehrheit erlangen. ² Die Aufspaltung eines Bezirks in zwei oder mehrere neue Bezirke bedarf der Bestätigung durch die betroffene Bevölkerung und muss in jedem der neuen Bezirke die Mehrheit erlangen. Neue Bezirke müssen zum Zeitpunkt ihrer Gründung mindestens 1/10 der Staatsbevölkerung zählen und dürfen die Gemeindegrenzen nicht verletzen. ³ Der Austritt eines Bezirks aus dem Staat bedarf der Bestätigung durch die betroffene Bevölkerung. Ist davon auszugehen, dass dadurch die Sprachrechte beeinträchtigt werden, bedarf es eines Zustimmungsquorums in Höhe der größten Sprachgemeinschaft.
  • ¹ Der Zusammenschluss von zwei oder mehreren aneinander angrenzenden Gemeinden ist zulässig. Er bedarf der Bestätigung durch die betroffene Bevölkerung und muss in jeder der Ausgangsgemeinden die Mehrheit erlangen. ² Die Aufspaltung einer Gemeinde in zwei oder mehrere neue Gemeinden bedarf der Bestätigung durch die betroffene Bevölkerung und muss in jeder der neuen Gemeinden die Mehrheit erlangen. ³ Gemeinden können ihre Bezirkszugehörigkeit ändern. Hierzu bedarf es der Bestätigung durch die Gemeindebevölkerung und durch den Zielbezirk. ⁴ Enklaven und Exklaven sind zulässig.
  • Gebietsänderungen, die aufgrund von Verfassungsbestimmungen stattfinden, werden von Amts wegen in die Verfassung eingetragen.

Die Sprachen — Le lingue — Les rujenedes

Amtssprachen — Le lingue ufficiali

  • Deutsch, Italienisch und Ladinisch sind in allen Belangen gleichgestellte staatliche Amtssprachen.
  • ¹ Bezirke und Gemeinden legen ihre Amtssprachen selbst fest. ² Sprachen, die von mindestens 1/10 der jeweiligen Bevölkerung hauptsächlich gesprochen werden, darf der Status einer Amtssprache nicht verwehrt werden.
  • Der tatsächliche Gebrauch der Sprachen durch die Bevölkerung wird im Abstand von höchstens fünf Jahren in anonymer Form statistisch erhoben.
  • ¹ Jeder Bürger hat das Recht, sich im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung der Amtssprache seiner Wahl zu bedienen. ² Daraus dürfen ihm keine Kosten, Verzögerungen oder sonstige Nachteile erwachsen.
  • ¹ Die öffentliche Verwaltung hat die Pflicht, sämtliche Amtssprachen ihres Zuständigkeitsgebiets im Verkehr mit dem Bürger und den anderen Institutionen sowie als interne Arbeitssprachen gleichberechtigt zu benutzen. ² Dieselbe Pflicht haben Private, die im öffentlichen Auftrag oder Interesse handeln. ³ Öffentliche Verwaltungen und Private laut Paragraph 1 und 2 haben sich eine zur Erfüllung des [vorangehenden] Artikels geeignete Organisation und Personalstruktur zu geben.
  • ¹ Gesetze, Verordnungen und andere öffentliche Akte müssen in allen Amtssprachen des Zuständigkeitsgebiets des erlassenden Organs verfasst sein. ² Der Wortlaut ist in allen Amtssprachen verbindlich.


Sprachen der Justiz

  • Im Umgang mit der Justiz hat jeder Bürger auf dem gesamten Staatsgebiet das Recht, sich der staatlichen Amtssprache seiner Wahl zu bedienen.


Sprachkenntnisse

  • ¹ Die öffentlichen Körperschaften fördern im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Kenntnis und Pflege der Staatssprachen sowie ihren tatsächlichen Gebrauch im öffentlichen und privaten Leben. ² Die weniger verbreiteten Staatssprachen werden stärker gefördert.
  • Jeder Schüler hat das Recht und die Pflicht, mindestens zwei Staatssprachen seiner Wahl zu erlernen.
  • ¹ Die öffentlichen und privaten Schulen entscheiden über die Formen und Methoden des Sprachunterrichts nach den Grundsätzen und Erkenntnissen des jeweiligen Forschungsstandes frei und unabhängig. ² Die Trennung der Schüler nach ihrer Muttersprache ist unzulässig.


Konsumentenschutz

  • Kunden und Verbraucher von Gütern, Produkten und Dienstleistungen haben das Recht auf Information und Bedienung in der örtlichen Amtssprache ihrer Wahl. [insp. CAT]
  • Clienti e consumatori di beni, prodotti e servizi hanno il diritto di venire informati e serviti nella lingua ufficiale locale che preferiscono.

Ladinia

  • ¹ Die Academia Ladina beschließt die Regeln und die Gebrauchsformen der ladinischen Amtssprache nach sprachwissenschaftlichen Grundlagen. ² Ihr Entscheidungsorgan besteht aus Fachleuten, die zu gleichen Teilen aus allen ladinischen Gemeinschaften innerhalb und außerhalb der Republik, namentlich Gherdëina, Badia, Mareo, Anpezo, Fodom und Fascia berufen werden.
  • Der Staat fördert den Gebrauch und die Normalisierung des Dolomitenladinischen im Inland und im Ausland.


Verteidigung und Entwicklungszusammenarbeit — Difesa e cooperazione allo sviluppo

  • Südtirol verachtet den Krieg als Mittel zur Lösung internationaler Konflikte. [insp. IT]
  • ¹ Südtirol ist militärisch neutral. ² Der Staat unterhält keine Steitkräfte. ³ Er kann internationalen Bündnissen zum ausschließlichen Zwecke der Landesverteidigung beitreten.
  • Der Staat bietet sich als Vermittler und Standort für Verhandlungen zur Prävention und friedlichen Lösung internationaler Konflikte an.
  • Er richtet ein Technisches Hilfswerk ein, welches weltweit in Krisen- und Armutsgebieten zivile Hilfe leistet.
  • Er leistet Entwicklungshilfe für wirtschaftlich und sozial benachteiligte Regionen im Ausmaß von mindestens 1% des Bruttoinlandsproduktes.
  • Il Sudtirolo ripudia la guerra come metodo per la risoluzione dei conflitti internazionali.
  • ¹ Il Sudtirolo è militarmente neutrale. ² Lo stato non intrattiene alcun esercito. ³ Può aderire ad alleanze internazionali al solo scopo di garantire la difesa del proprio territorio.
  • Lo stato si propone come mediatore e come luogo per trattare la prevenzione e la soluzione pacifica dei conflitti internazionali.
  • Si dota di una Forza tecnica d'intervento con lo scopo di portare aiuto in zone di crisi e povertà a livello mondiale.
  • Devolve allo sviluppo di paesi economicamente e socialmente svantaggiati almeno 1% del prodotto interno lordo.

Weitere Vorschläge (unsortiert) — Ulteriori proposte (non classificate)

  • Südtirol fördert die Regionalisierung und die Föderalisierung der Europäischen Union sowie deren Gestaltung nach den Grundsätzen der Subsidiarität. Es unterstützt den Einigungsprozess und den Grenzabbau.
  • In keiner gewählten Volksvertretung auf Staats-, Bezirks- oder Gemeindeebene dürfen einer einzigen Partei über 60% der Sitze zugewiesen werden.


Übergangs- und Schlussbestimmungen — Norme finali e transitorie

  • Sicherungsklausel: Die vorliegende Verfassung darf ab dem Datum ihres Inkrafttretens für den Zeitraum von 30 Jahren nur mit einer parlamentarischen Mehrheit von mehr als 8/10 oder in freier Volksabstimmung mit ebenso hohem Zustimmungsquorum geändert werden. [Dies schafft eine hinreichend lange Übergangszeit, während derer nicht eine einfache oder qualifizierte parlamentarische oder Bevölkerungsmehrheit über eine andere drüberfahren kann. Vielleicht nur für bestimmte Abschnitte?].
  • Diese Verfassung ist der freiwilligen Oberaufsicht durch die Europäische Union und die Vereinten Nationen unterworfen.
  • Die Autonome Provinz Trient, das Bundesland Tirol, Anpezo und Fodom können sich in ihrer Gesamtheit oder in Teilen jederzeit dem Geltungsbereich dieser Verfassung anschließen, wenn die dortigen Bürger oder ihre Vertreter diesen Wunsch in demokratischer Form zum Ausdruck bringen.
  • Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verfassung gültigen Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen sind für weitere 10 Jahre gültig. Nach diesem Zeitpunkt verlieren sie ihre Gültigkeit, eine neue Erhebung findet nicht statt. Zuzügler und Bürger, die das 14. Lebensjahr vollenden, können wärend dieses Zeitraums ihre Erklärung nachreichen.
  • All jene Bürger eines EU-Mitgliedsstaats, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verfassung ihren festen Wohnsitz in Südtirol haben, haben Anspruch auf das Bürgerrecht der jeweiligen Gemeinde.
Meine Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge